Anliefermodalitäten für anzuliefernde Waren

Rohwaren, Futterstoffe und Futterzusatzstoffe:

1.1 Lose Anlieferungen:

  • Diese Modalitäten entnehmen Sie Ihrem Kontrakt, ansonsten nur nach Absprache und Einzelfreigabe
  • Sämtliche Anlieferungen loser Waren müssen im Zeitfenster-Management unserer TRANSPOREON Seite angemeldet sein

 

1.2 Anlieferung von Säcken oder Big Bag:

  • Hochregalfähige Paletten
  • Euro-Tausch Paletten 80 x 120 cm
  • Einweg-Paletten 80 x 120 cm
  • Industrie-Paletten 100 x 120 cm
  • Unterfahrhöhe in allen Ausführungen mindestens 10 cm (Euro-Maß)
  • Maximale Lade-Höhe inklusive Palette 220 cm

 

1.3 Anlieferung von TK-Produkten:

  • Diese Modalität entnehmen Sie zwingend unserem Artikelpass welchen Sie unterzeichnet an uns zurücksenden.

 

1.4 Anlieferung von Frischfleisch-Produkten:

  • In Volumenboxen
  • Ohne äußere Verschmutzung
  • Abgedeckt mit Folie
  • Die restlichen Modalitäten entnehmen Sie zwingend unserem Artikelpass welchen Sie unterzeichnet an uns zurücksenden.

 

Für alle in Punkt 1 beschriebene Ware gilt folgender Zusatz:

  • Sämtliche Ware wird gesund, handelsüblich und nach allen geltenden Vorschriften, insbesondere §3 FMG (Futtermittelgesetz) und §5, Abs. 6 FMHygVo (Futtermittel Hygiene Verordnung) angeliefert.
  • Wir erwarten ausschließlich GMO-/GVO-Freie Ware.
  • Zusätze, bzw. Verunreinigungen müssen unterhalb der Gesetzlichen Grenzwerte, nach VO68/2013, liegen.

 

Entladungen:

  • Die Entladung der Produkte erfolgt ausschließlich von hinten an einer Rampe. Die Paletten sind entsprechend im Fahrzeug zu positionieren.

 

Abweichungen:

  • Müssen zwingend abgesprochen und von uns freigegeben werden.
  • Weichen Sie, ohne Freigabe, von den hier beschriebenen Modalitäten ab, behalten wir uns vor Ihnen den bei uns entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.