Logistikvereinbarungen – Service Level Agreement

Die folgenden Kriterien werden während der Vertragslaufzeit zur Leistungsermittlung des Frachtführers (=Auftragnehmer) herangezogen. Die Beurteilung durch den Auftraggeber erfolgt mindestens einmal pro Jahr in Form einer Lieferantenbewertung. Zusätzlich behält sich der Auftraggeber vor, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Auditierung durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist der zu jeder Zeit uneingeschränkte, garantierte Zutritt zu Ihrem Betriebsgelände.

 

Die Ergebnisse der Beurteilungen aus den verschiedenen Fachabteilungen, werden dem Frachtführer präsentiert und mit ihm diskutiert. Negative Abweichungen müssen zu Korrekturvorschlägen und -maßnahmen führen. Für den Fall, dass keine Besserung eintritt, wird, um den Auftraggeber vor Schaden zu bewahren, ein „Phase Out Program” zwischen Auftraggeber und Frachtführer vereinbart, d.h. der Auftraggeber wird die in der Logistikvereinbarung genannten Leistungen sukzessive von anderen Frachtführern beziehen und davon Abstand nehmen, den gegenwärtigen Frachtführer zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich als Konsequenz eines negativen Audit-Ergebnisses eine fristlose Kündigung vor.

Qualität-Beurteilung

Allgemeine Grundsätze

 

  • Beim Be- und Entladen hat sich der Mitarbeiter des Frachtführers an die Weisungen und Aufforderungen des Auftraggebers zu halten. Das Tragen von Sicherheitsschuhen, Warnweste und Kopfbedeckung ist Pflicht. Des Weiteren ist auf saubere und ordentliche Kleidung zu achten.
  • Der Frachtführer hat für ausreichendes Ladesicherungsmaterial zu sorgen.
  • Die Be- und Entladung wird auf den Frachtführer übertragen und hat durch von HATI Haustier e.K. bereitgestellte Verladehilfsmittel zu erfolgen.
  • Der Frachtführer hat bei der Erforderlichkeit zum Führen von Flurförderzeugen sicherzustellen, dass sein Personal über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
  • Während des Be- oder Entladevorgangs sind die Fahrzeugmotoren auszustellen.
  • Grundsätzlich sind außerhalb von Be- und Entladezeiten die Türen des Laderaums vom Transportfahrzeug geschlossen zu halten.
  • Es werden grundsätzlich nur Standgeldforderungen akzeptiert, sofern diese durch entsprechende Nachweise (quittierte Standzeiten,…) belegbar sind.
  • Sämtliche Richtlinien und Sicherheitsvorschriften an den jeweiligen Be- und Entladestellen sind zwingend zu beachten. Explizit zu beachten ist hierbei die Kleiderordnung (Warnweste, Kopfbedeckung, Sicherheitsschuhe). Bei Nichteinhaltung wird die Zufahrt zum Gelände verwehrt.
  • Es ist den Fahrern untersagt, Produktions- und Verpackungsräume der HATI Haustier e.K. zu betreten.
  • Lagerräume dürfen nur nach Genehmigung und nur in dem Bereich betreten werden, der zur Be- oder Entladung notwendig ist.
  • Das Rauchen, sowie der Verzehr von Speisen und Getränken, sind auf dem Gelände des Auftraggebers nur in ausgewiesenen Bereichen oder im Führerhaus des Frachtführers zulässig.

Leergutrückgabe und Leergutkontoführung

 

  • Der Tausch von Paletten beim Absender sowie beim Empfänger gilt grundsätzlich als vereinbart. Diese Leistung ist im Frachtpreis enthalten.
  • Für nicht getauschtes Leergut, separate Abholungen oder Kosten für die Rückführung der Lademittel ist der Frachtführer selbst verantwortlich.
  • Die HATI Haustier e.K. ist im Bereich der Produktion, sowie der Lagerhaltung, mit vollautomatischen Anlagen ausgestattet. Bedingt durch den hohen Automatisierungsgrad benötigen wir trockene, maschinengängige, fördertechniktaugliche und hochregalfähige (MFH-taugliche) Paletten.
  • Alle Paletten die bei HATI Haustier e.K. angeliefert werden, werden grundsätzlich durch eine vollautomatische Prüfstation hinsichtlich oben genannter Qualität überprüft. Das Leergut wird hierbei auch auf Feuchtigkeit überprüft und es wird grundsätzlich kein nasses Leergut angenommen. Nicht gebrauchsfähige (nicht tauschfähige) Paletten werden bereits im Vorfeld manuell aussortiert.
  • Die Prüfung erfolgt im Regelfall zu einem späteren Zeitpunkt, um Standzeit so gering wie möglich zu halten .Dem Fahrer wird vorab nur der Erhalt des ungeprüften Leerguts quittiert und der Fahrer muss gegenzeichnen, dass er mit einer späteren Prüfung einverstanden ist. Es wird ausschließlich der Palettenschein von HATI Haustier e.K. als Beleg akzeptiert und es werden auch keine anderen Unterlagen quittiert (CMR, Lieferschein,…). Das Prüfprotokoll wird dann schnellstmöglich nachgereicht.
  • Sofern der Fahrer auf eine Anwesenheit bei der Prüfung besteht, ist mit entsprechender Wartezeit zu rechnen. Dadurch entstehende Folgekosten (Standgeld, Ausfallfracht,…) sind allein durch den Frachtführer zu tragen.
  • Leergutrückgaben die eine Menge von 200 Stk. (Euro / DDP) übersteigen, müssen mind. zwei Werktage vorher bei HATI Haustier e.K. angemeldet werden.
  • Aussortierte Paletten (nicht MFH-tauglich) werden auf einem anderen Leergutkonto, wie die tauschfähigen Paletten erfasst. Es gibt vier Möglichkeiten um das Konto mit den aussortierten Paletten auszugleichen.

1. Abholung der aussortierten Paletten, nur in vorheriger Absprache von mind. einem Werktag mit HATI Haustier e.K. Die Abholung kann nur bis zu 4 Wochen nach Abgabe der Paletten erfolgen.

2. HATI Haustier e.K. erwirbt die aussortierten Paletten des Frachtführers, durch eine Zahlung von 1,75 € pro Palette (Euro / DDP). Der Saldo des Leergutkontos wird anschließend angeglichen.

3. Umbuchung der aussortierten Paletten in tauschfähige Paletten im Faktor 2:1.

4. HATI Haustier e.K. stellt dem Frachtführer pro aussortierte Paletten (Euro / DDP) 1,00 € Wandlungsgebühr in Rechnung. Der Bestand des Leergutkontos für aussortierte Paletten, wird auf das Leergutkonto der tauschfähigen Paletten dementsprechend umgebucht.Leergutrückgabe und Leergutkontoführung.

Konformität und Hygiene der Lieferung

 

  • Bei einer Teilladung muss sichergestellt werden, dass eine Kontamination durch andere unverträgliche Güter auszuschließen ist. Gegebenenfalls ist diesbezüglich Rücksprache mit der Qualitätssicherung des Auftraggebers zu halten.
  • Die entsprechenden behördlichen und hygienischen Vorschriften hinsichtlich Lebensmitteln oder anderen Gütern (Gefahrgut,…) sind einzuhalten.
  • Eine Kontamination der Güter, beispielsweise durch Glasbruch, Schädlinge oder vorherige Ladung ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
  • Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Frachtführer entsprechende Nachweise (Reinigungspläne, Schulungsnachweise, etc.) beizubringen.
  • Unsere Ware darf ohne weiteren Schutz (z.B. Paletten) nicht auf dem Boden gelagert und transportiert werden.
  • Es dürfen nur tauschfähige Paletten zum Transport genutzt werden, sollten die Paletten nicht tauschfähig sein, hat der Frachtführer dies direkt bei Verladung zu reklamieren. Nicht tauschfähige Paletten werden dann entsprechend ausgetauscht.
  • Der Fahrer muss die Ladung bei der Übernahme auf Vollzähligkeit und äußerliche Unversehrtheit prüfen.
  • Soweit sich weitergehende Anforderungen aus dem Standard IFS Logistic ergeben, verpflichtet der Frachtführer sich, diese nach Anweisung durch den Auftraggeber umzusetzen

 

Service / Logistik-Beurteilung

 

Lieferleistung

  • Termingetreue Lieferung
    Liefer- und Abholtermin sind ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber absolute Fixtermine. Etwaige Verzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
  • Mengengetreue Lieferung
    Die Menge der Ware muss auf den Begleitpapieren festgehalten werden und dementsprechend vom Frachtführer gegengezeichnet werden.
  • Ladungssicherung
    Die übernommenen Waren, sind durch den Frachtführer so zu laden und zu sichern, dass eine Beschädigung der Güter weitestgehend auszuschließen ist.

 

Administrative Leistung

Der Frachtführer hat sicherzustellen, dass bei Abholung und Anlieferung von Gütern, sich das Fahrzeug mind. zwei Stunden vor Eintreffen telefonisch avisiert.

Der Auftraggeber ist spätestens 2 Std. nach Entladung über Differenzen, Beschädigung, etc. zu informieren. Sollte dies nicht erfolgen, behalten wir uns vor 50 € von der Fracht in Abzug zu bringen.

Es ist auch dafür Sorge zu tragen, dass alle Frachtpapiere spätestens 2 Tage nach Anlieferung dem Auftraggeber zugeschickt werden. Nur bei Vorlage der Frachtpapiere wird die Rechnung zur Zahlung freigegeben.

zusätzliche Anforderungen IFS

Hiermit wird akzeptiert, dass unser bzw. eventuell von uns als Subunternehmer beauftragte Unternehmen für alle Transporte, die wir für HATI Haustier e.K. durchführen folgende Anforderungen nach IFS Standard 6, 4.15 www.hati-haustier.de/SLA erfüllt werden:

Vor der Beladung wird der Zustand unserer Transportfahrzeuge von unseren Mitarbeitern geprüft. Bei Auffälligkeiten (Fremdgerüchen, Staubentwicklung, Feuchtigkeit, Schädlingen, Schimmel) werden von unseren Mitarbeitern entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Wir haben interne Verfahren und Ladeanweisungen, die sicherstellen, dass es nicht zu unerwünschten Kontaminationen (Verunreinigungen bzw. Vermischungen) von Tiernahrung mit anderen Waren auf dem Transportfahrzeug kommen kann. Dies wird u.a. durch eine entsprechende Ladungssicherung erreicht.

Es existiert ein Verfahren, nach dem die Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion unserer Transportfahrzeuge sowie der für die Be- und Entladung benötigten Hilfsmittel durchgeführt wird. Die durchgeführten Reinigungs- und gegebenenfalls Desinfektionsmaßnahmen werden dokumentiert.

Für den Fall, dass wir die Tiernahrung während unseres Transportauftrages zwischen- oder umlagern müssen, ist sichergestellt, dass die dabei verwendeten Be- und Entladerampen und Lagerräume über Vorrichtungen verfügen, die die transportierte Tiernahrung gegen äußere Einflüsse schützen.

Unsere Transportfahrzeuge entsprechen den gültigen gesetzlichen Regelungen vor allem auch in Bezug auf die Sicherheit.

Umgang mit Problemen
Bei Einsatz von Schwestergesellschaften und Subunternehmern muss garantiert werden, dass der geforderte Standart des Auftraggebers gewährleistet werden kann.

 

Benachrichtigung bei Problemen
Der Frachtführer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei drohendem Lieferverzug oder eventuellen Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Termine sind alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Frachtführers.

Beschädigte oder falsche Waren können nur mit vorheriger Anmeldung und mit einem Retourenschein retourniert werde. Wird Ware ohne Anmeldung und Retourenschein angeliefert, behalten wir uns vor, 150 € Strafgeld zu erheben.

 

Abrechnung
Als Zahlungsziel gelten 30 Tage nach Eingang der Rechnung samt aller erforderlichen Transportunterlagen.
Nur bei Vorlage aller Frachtpapiere wird die Rechnung zur Zahlung freigegeben.

Palettenschulden sind – soweit nichts anderes vereinbart wurde – binnen 30 Tagen zu bereinigen.
Danach erfolgt eine Verrechnung von Beständen zu unseren Gunsten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € je Rechnung, wie folgt:

  • Europaletten 8,50 €
  • Düsseldorfer Paletten 7,50 €
  • Gitterboxen/Leihcontainer 85 €
  • Industriepalette 12 €

Eine nachträgliche Anlieferung von Leergut ist nach der Rechnungsstellung nicht mehr möglich.

Eventuelle offene Forderungen für Schäden, Palettenschulden, etc. werden mit dem Frachtgeld aufgerechnet.